Allgemeine Verkaufs-, Liefer- & Zahlungsbedingungen

1. Der Auftrag ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung von Seiten der Firma H.u.J. Steiner GmbH rechtsgültig. Er ist für den Käufer bindend und kann von diesem nur gegen Bezahlung der entstandenen Spesen und Verluste an die Firma aufgelöst werden. Bestellungen von Kunden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, werden von uns nicht angenommen. Vom Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) müssen zumindest in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

1.1. Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese auch schriftlich bestätigt werden.

2. Der Liefertermin läuft erst ab Klärung aller technischen und kommerziellen Details und ab Anzahlungseingang auf unser Konto und ist für den Verkäufer nicht bindend. Eine eventuelle Lieferverzögerung gibt dem Kunden weder das Recht Schadenersatz zu verlangen, noch vom Auftrag zurückzutreten, noch eine Vertragsstrafe von der Firma H.u.J. Steiner GmbH zu verlangen. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug der H.u.J. Steiner GmbH verursachte Schadensersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls zumindest grobes Verschulden vorlag.

2.1. Der Kunde ist verpflichtet, soweit es zumutbar ist und nicht ausdrücklich eine Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

2.2. Liegt ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzes vor, so gilt für ein Rücktrittsrecht §3 Abs. 1 KSchG. Der Rücktritt muss in diesem Fall schriftlich erklärt werden.

2.3. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Unsere Kostenvoranschläge sind vorerst schriftlich, unverbindlich und unentgeltlich. Weitere vom Kunden gewünschte Detailplanungen und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich und unverbindlich, wenn über die betreffende Sache in der Folge kein Auftrag erteilt wird.

2.4. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2.5. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen. Es ist Aufgabe des Auftraggebers zu prüfen, ob die angebotene Treppe der von ihm gedachten Widmung hinsichtlich der landesgesetzlichen Baubestimmungen entspricht. Subsidiär gelten für alle Leistungen die einschlägigen Ö-Normen.

2.6. Werden vom Kunden Pläne beigestellt, oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.

3. Montage: Diese ist in der Lieferung nicht inbegriffen. Im Preis für Transport und Montage ist nur eine Fahrt berechnet, deshalb muss der Käufer dafür sorgen, dass am vereinbarten Liefer- beziehungsweise Montagetag die Baustelle frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist. Eventuelle Maurer-, Zimmerer-, Bodenleger-, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden herbei- bzw. auszuführen. Der Stiegenbauer ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinem Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen. Die Kosten für entstehende Nachputz- und Malerarbeiten sowie für die Beseitigung von Beschädigungen und die Aufräumung der Baustelle sind vom Auftraggeber zu tragen. Außerdem müssen im Bereich der An- und Austrittsäulen sowie bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sein. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, haften wir für dadurch entstandene Schäden nicht. Vereinbart wird, dass wir nicht zur Prüfung des Untergrundes verpflichtet sind. Baustrom ist zu stellen, Nachputzarbeiten sind bauseits zu erledigen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Montage an den Wänden Verschmutzungen bzw. Beschädigungen auftreten können. Diese gewerkbedingten Umstände verursachen der H.u.J. Steiner GmbH keinerlei Kosten und sollten im Zuge der Endarbeiten behoben werden. Sind durch Verschulden des Kunden weitere Fahrten oder Zusatzarbeiten notwendig, hat er diese der Fa. H.u.J. Steiner GmbH zu ersetzen. Ein etwaiger Mehraufwand ist der Firma H.u.J. Steiner GmbH auch dann zu ersetzen, wenn er durch einen Dritten verursacht oder verschuldet wird, der dem Bereich des Professionisten zuzurechnen ist, die für den Käufer der jeweiligen Baustelle arbeiten. Montage u. Lieferverzögerungen durch den Kunden ab Benachrichtigung der fertigen Ware geben der Fa. H.u.J. Steiner GmbH das Recht, die Ware zu fakturieren und die Zahlung zu verlangen.

3.1. Die H.u.J. Steiner GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden einer Ware die zur Bearbeitung übernommen wurde.

4. Bauabnahme: Der Käufer oder eine von Ihm beauftragte Person müssen nach erfolgter Montage durch Unterzeichnung eines Arbeitsblattes die zur vollen Zufriedenheit erfolgte Lieferung und Montage des Produktes bestätigen. Bei Abwesenheit des Kunden ist die Firma H.u.J. Steiner GmbH aus jeglicher zukünftigen Verantwortung befreit und können keine Reklamationen mehr anerkannt werden. Spezielle Wünsche müssen vom Kunden ausdrücklich verlangt und bezahlt werden.

5. Garantie: Die Firma garantiert eine fachgerechte Fertigung des Produktes, wie in den technischen Beschreibungen der Preislisten beziehungsweise Auftragsbestätigung beinhaltet. Fabrikationsfehler müssen innerhalb von acht Tagen ab Warenerhalt mittels Einschreiben mitgeteilt werden. Das beschädigte beziehungsweise beanstandete Material muss frachtfrei an die Firma retourniert werden und wird gratis ersetzt, wenn effektive Produktionsfehler vorliegen. Weitere Ansprüche können gegenüber der Firma H.u.J. Steiner GmbH nicht geltend gemacht werden. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holzbild, Maserung und Struktur und ähnliches. Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu achten, da ansonsten überhöhte Fugen- und Schadensbildung droht. Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss der Gewährleistung. Weiters ausgeschlossen von der Garantie sind ästhetische Probleme sowie Alterserscheinungen, wie beispielsweise das Verblassen oder Abblättern lackierter oder beschichteter Oberflächen. Massivholz ist ein Naturprodukt, welches Farbunterschiede und unterschiedliche Maserungen aufweist. Farbbeizen können auf Massivholz an Stößen, Stirnenden und an Bauteilen lebhafte Schattierungen aufweisen, Verzahnungen sind bei langen Bauteilen zulässig. Nachträglicher Schwund vom Massivholz oder Abzeichnen von Leimfugen ist von den Klimatischen Veränderungen abhängig, ebenso wie das Knarren der Stiege. Dies alles stellt keinen Reklamationsgrund dar.

5.1. Die Gewährleistung wird durch kostenlose Behebung bei nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist erbracht. Ist eine Mängelbehebung nicht möglich, so ist eine angemessene Preisminderung zu gewähren oder eine gleiche Sache nachzuliefern. Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von einem Dritten verändert worden, es sei denn bei Notreparaturen, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen (nach HGB).

5.2. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz, BGBl. 99/1988 abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

5.3. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund der ÖNORMEN, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung (Nachspannen der Schraubverbindungen) und sonstigen gegebenen Hinweisen, erwartet werden kann.

6. Transport: Der Versand der Ware erfolgt, auch wenn Frei Haus vereinbart, auf ausschließliche Gefahr und Risiko des Käufers. Eventuelle Schäden müssen sofort beim Frächter beanstandet werden und die Ware darf nicht entgegengenommen werden. Nach Abnahme der Ware oder Montage können keinerlei Mängel beanstandet werden.

7. Zahlungen: Für alle Sonderanfertigungen und Treppen sind 50% Anzahlungen bei Auftragserteilung fällig. Die Auftragsannahme erfolgt erst nach Einlangen der Anzahlung. Der Rest ist bei Erhalt der Ware fällig. Alle Zahlungen müssen innerhalb einer vereinbarten Frist direkt an unseren Sitz in Purgstall/NÖ erfolgen. Bei Zahlungsverzögerungen werden 12% Zinsen zuzüglich 20% Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Käufer ist nicht zur Kompensation etwaiger Ansprüche seinerseits gegen die Firma H.u.J. Steiner GmbH berechtigt.

7.1. Bei einem Storno des Kunden ist die H.u.J. Steiner GmbH berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Verdienstentganges nach Beginn der Herstellungsarbeiten bei Sonderanfertigungen eine Stornogebühr von 30 % der Auftragssumme zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung der Lieferungen und Leistungen der Firma H.u.J. Steiner GmbH in deren Eigentum. Im Falle des Verzuges ist diese berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzumontieren und zurückzunehmen, und zwar auf Kosten des säumigen Käufers.

9. Auftragsänderungen: Die Firma H.u.J. Steiner GmbH ist jederzeit und ohne Verständigung des Käufers berechtigt, am bestellten Produkt technische Änderungen vorzunehmen, insofern eine Qualitätsverbesserung eintritt. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen behalten alle anderen Ihre Gültigkeit (Salvatoresche Klausel).

Gerichtsstand ist 3270 Scheibbs

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